Das Stellenprofil erfordert:
- Die erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung nach der Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelkontrolleurinnen / Lebensmittelkontrolleure oder ein/e als gleichwertig anzuerkennende/s Ausbildung bzw. Studium und möglichst mehrjährige Berufserfahrung in der Lebensmittelüberwachung oder einen Berufsabschluss in einem Lebensmittelberuf mit zusätzlicher Fortbildungsprüfung zur Meisterin / zum Meister oder Technikerin / Techniker mit staatlicher Prüfung oder ein entsprechendes Studium und die Bereitschaft, die 24-monatige Fortbildung zur Lebensmittelkontrolleurin / zum Lebensmittelkontrolleur zu absolvieren.Die Fortbildung gliedert sich in praktische Unterweisungen bei der Einstellungsbehörde sowie dem Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) und drei fachtheoretische Ausbildungsabschnitte von insgesamt 6 Monaten an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf oder einer anderen Bildungsinstitution außerhalb Hessens.
- Eine sorgfältige und ergebnisorientierte Arbeitsweise
- Entscheidungskompetenz und Durchsetzungsvermögen
- Eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, um auch in Konfliktsituationen zielgerichtet und flexibel auf das Gegenüber reagieren zu können
- Die Fähigkeit, die im Außendienst erfassten Sachverhalte und Geschehnisse verständlich und fehlerfrei in Berichten darzustellen
- Kooperationsfähigkeit
- Den sicheren Umgang mit MS-Office-Anwendungen und die Bereitschaft zur Einarbeitung in die Fachsoftware
- Den Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B und die Bereitschaft, den eigenen PKW zu dienstlichen Zwecken zu nutzen
- Die Bereitschaft und uneingeschränkte Fähigkeit zu regelmäßiger Außendiensttätigkeit sowie zum Dienst außerhalb der üblichen Arbeitszeit, auch an Wochenenden und Feiertagen
Unser Angebot:
- Vollzeitstellen – eine unbefristete Stelle Lebensmittelkontrolleur/-in sowie Stellen befristet für die Dauer der Fortbildung
- Die Besetzung der Stelle des/der ausgebildeten Lebensmittelkontrolleurs/-kontrolleurin mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich
- Vergütung nach Entgeltgruppe 9b TVöD (Jahresbruttogehalt bei Vollzeittätigkeit ab 48.570,94 €); während der Fortbildung erfolgt die Vergütung nach Entgeltgruppe 8 TVöD (Jahresbruttogehalt bei Vollzeittätigkeit ab 44.800,24 €)
- Der Main-Kinzig-Kreis zahlt bei Einstellung als Lebensmittelkontrolleur/-in, befristet bis 22.02.2029, derzeit eine monatliche Arbeitsmarktzulage (20% der Stufe 2 der Entgeltgruppe 9b TVöD bei Einstellung als Lebensmittelkontrolleur*in: 807,80 €)
- Interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einer modernen Kreisverwaltung
- Wir legen Wert auf die Weiterbildung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und fördern diese entsprechend.
- Flexible Arbeitszeitgestaltung unter Berücksichtigung der dienstlichen Erfordernisse
- Betriebliche Altersvorsorge
- Bedarfsorientierte Fort- und Weiterbildungsangebote
- betriebliches Gesundheitsmanagement
- kostenfreie Parkmöglichkeiten, kostengünstiges Jobticket, hauseigene Kantine; für bereits fertig ausgebildete Lebensmittelkontrolleure/-kontrolleurinnen besteht darüber hinaus die Möglichkeit zur mobilen Arbeit und zum Jobrad
