Das Stellenprofil erfordert:
- Eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegehilfskraft bzw. eine vergleichbare pflegerische Qualifikation ist wünschenswert
- Bewerbungen von Personen mit einer mindestens einjährigen erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in einem pflegerischen Assistenzberuf sind ausdrücklich willkommen
- Pflegehilfskraft ohne Ausbildung und pflegerische Qualifikation , Quereinstieg möglich
- Freude und Einfühlungsvermögen im Umgang mit pflegebedürftigen und älteren Menschen sowie Menschen mit demenziellen Erkrankungen
- Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit und Leistungsbereitschaft
- Sozialkompetenz sowie Team-, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
- Kooperationsbereitschaft und einen wertschätzenden Umgang mit unseren Patientinnen und Patienten
- Bereitschaft zur Arbeit im Rahmen des Dienstplanes, einschließlich Früh-, Spät- bzw. Teildiensten sowie an Wochenenden und Feiertagen
- Bereitschaft zur fachlichen Weiterentwicklung und zur Umsetzung aktueller pflegerischer Standards
- Grundkenntnisse in der Pflegedokumentation sind wünschenswert
- Identifikation mit unserem Pflegeleitbild
- Führerschein der Klasse B
- Bereitschaft, den eigenen Pkw für dienstlich erforderliche Fahrten einzusetzen
Unser Angebot:
- Tarifliche Vergütung nach TVöD
- Betriebliche Altersversorgung
- Eine interessante, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit
- Ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigenverantwortung
- Ein angenehmes und kollegiales Betriebsklima
- Einen attraktiven Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
Hinweis zur Befristung : Die Beschäftigung erfolgt für die Dauer von einem Jahr. Die konkrete Befristungsvereinbarung erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen.
Gleichstellung und Schwerbehindertenrecht:
Die Stadt Wächtersbach fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt ausdrücklich Bewerbungen aller Geschlechter und unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, sexueller Identität oder sonstigen gesetzlich geschützten Merkmalen. Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.

