Geschäftszeichen: 11.1/2/104/2024
Das Amt für soziale Förderung und Teilhabe nimmt die kommunalen Aufgaben nach den Sozialgesetzbüchern Zwölftes Buch (SGB XII) Sozialhilfe und Neuntes Buch (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen für den Main-Kinzig-Kreis wahr. Hierfür suchen wir im Main-Kinzig-Forum in Gelnhausen, zur Verstärkung unserer Abteilung Pflege und Teilhabe, Personen für die
Leistungssachbearbeitung (m/w/d) im Bereich Ambulante Hilfe zur Pflege
Aufgabenschwerpunkte:
- Umfassende Bearbeitung von Anträgen auf Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen
- Ganzheitliche Beratung der Hilfesuchenden, ihrer Angehörigen, Bevollmächtigten und Betreuer
- Hilfeplanung, Hilfesteuerung und Wirksamkeitskontrolle
- Durchführung von häuslichen Hilfeberatungen
- Realisierung von eigenen und fremden Kostenerstattungsansprüchen
- Prüfung der Unterhaltsfähigkeit von Unterhaltsverpflichteten und Festsetzung von Unterhalt in diesen Fällen
- Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Organisationen der ambulanten Pflege
- Sonderaufträge
Das Stellenprofil erfordert:
- Ein abgeschlossenes Studium der „Allgemeinen Verwaltung“ bzw. einen vergleichbaren Studienabschluss innerhalb der öffentlichen Verwaltung
oder eine erfolgreich abgelegte Fortbildungsprüfung zum/zur Verwaltungsfachwirt*in
oder ein abgeschlossenes Studium des Sozialrechts
oder den Ausbildungsabschluss Verwaltungsfachangestellte/r bzw. einen vergleichbaren Ausbildungsabschluss im öffentlichen Sektor und mehrjährige Berufserfahrung
- Fundierte Kenntnisse der spezifischen Sozialgesetzbücher sind wünschenswert, Freude an der intensiven Arbeit mit Gesetzestexten, Kommentierungen und der Rechtsprechung
- Die Fähigkeit, auch bei erhöhter Arbeitsbelastung zielgerichtet zu arbeiten und Entscheidungen zu treffen
- Eine eigenverantwortliche und sorgfältige Arbeitsweise
- Kooperationsfähigkeit und verbindliche Kommunikation
- Eine dienstleistungsorientierte Grundhaltung
Unser Angebot:
- Unbefristete Vollzeitstellen
- Die Besetzung der Stellen mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich
- Vergütung nach Entgeltgruppe 9b TVöD bzw. Besoldung nach A 10 HBesG
- Flexible und familienfreundliche Arbeitszeitgestaltung sowie mobiles Arbeiten nach Absprache
- Fundierte Einarbeitung in einem aufgeschlossenen Fach-Team
- Betriebliche Altersvorsorge
- Bedarfsorientierte Fort- und Weiterbildungsangebote
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- kostenfreie Parkmöglichkeiten, kostengünstiges Jobticket, hauseigene Kantine